| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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§ 1 Allgemeines Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit dem Einzelunternehmen Screen4 design, vertreten durch Karsten Hölscher (im Folgenden Screen4 genannt). Jedwede Leistungen erfolgen nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie im Vorfeld schriftlich vereinbart wurden. § 2 Angebote, Vertragsabschluss Mit der Auftragserteilung an Screen4, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Darüber hinaus werden auch die allgemeinen Zahlungsbedingungen von Screen4 für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung anerkannt. Die Angebote von Screen4 sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Screen4 zurückzutreten. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Auftraggeber schriftlich, gleichgültig in welcher Form, eine Dienstleistung beauftragt. Mit der schriftlichen Auftragserteilung, spätestens aber mit Beginn der Arbeit wird eine Abschlagszahlung von 25% der Auftragssumme fällig. § 3 Folgeverträge Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für Screen4 aus diesem Vertrag nicht begründet. § 4 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte Der Kunde stellt Screen4 von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig in welcher Form - an Screen4 sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Screen4 haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von Screen4 für rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Screen4 ist als ausführender Dienstleister nicht verpflichtet, eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. § 5 Geheimhaltung, Datenschutz Die Screen4 übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich Screen4 Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Screen4 berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Eine Weitergabe von Daten und Informationen an Dritte, die nicht dem Vertragszweck dienen, wird grundsätzlich ausgeschlossen. § 6 Leistungen Die Dienstleistungen von Screen4 umfassen unter anderem das Erstellen, Bearbeiten und Testen der Internetseite(n) des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, das Anbieten von Speicherplatz, die Optimierung für Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Inhalte auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt. Weitere Leistungen, wie z.B. die Wartung der Internetseite(n) des Kunden können separat vereinbart werden. Darüber hinaus bietet Screen4 umfassende mediengestalterische Dienstleistungen im Digital- und Printbereich sowie die Produktion von Printprodukten an. Ebenfalls Bestandteil der Dienstleistungen von Screen4 ist das Erstellen und Bearbeiten von visuellen, audiovisuellen sowie akustischen Inhalten (insbes. Fotografie, Film und musikalische Werke), als auch das Einrichten und Optimieren von Servern und Netzwerken. § 6.1 Erstellen und Testen von Webseiten Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch Screen4 nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung eines Auftrags durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernimmt Screen4 keine Gewährleistung für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Webseite davon zu überzeugen, dass die von Screen4 gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung von Screen4 kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. Screen4 übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Screen4 ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart und durch Screen4 bestätigt worden ist. Somit haftet Screen4 nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat Screen4 eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Screen4 die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Screen4 ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. § 6.2 Speicherplatz und Domainnamen Mit der Annahme des Auftrages durch Screen4 und der Zuteilung von Speicherplatz und der Zugangsdaten kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zu Stande. Domainnamen werden durch Screen4 bei dem jeweiligen NIC registriert und direkt mit dem User abgerechnet. Die zum Betrieb des zur Verfügung gestellten Webspace benötigte IP-Nummer bleibt im Besitz von Screen4 und darf jederzeit durch diesen verändert werden. Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamen erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens Screen4 ausgeschlossen. Zur Erstellung von Statistiken werden auf dem Webspace des Kunden so genannte Log-Files gespeichert. Die Log-Files verbrauchen Teile des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes und können daher von Screen4 in angemessenen, von Screen4 festzulegenden Intervallen wieder gelöscht werden. Der User kann die Log-Files bei Bedarf von dem Server abrufen. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt durch Screen4 nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinaus gehende Speicherung und Nutzung durch Screen4 ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Log-Files zu löschen oder zu modifizieren. Programme, wie Voice Chats, Toplisten, Spiele-Server sowie große Download-Datenbanken darf der Kunde nur nach vorherigem, schriftlichen Einverständnis von Screen4 verwenden. Screen4 ist in solchen Fällen berechtigt, für die Verwendung solcher Programme ein gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen. Screen4 behält sich das Recht vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Erbringt Screen4 kostenlose Leistungen, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Screen4 hat das Recht den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt. Bei der Bereitstellung seiner Dienstleistung geht Screen4 davon aus, dass der Webspace im Jahresmittel zu 99,8 % verfügbar ist. Hiervon ausgenommen sind insbesondere Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Screen4 liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden eines Dritten, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. § 6.3 Übertragung der Daten auf den Server Screen4 haftet - sofern beauftragt - dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags innerhalb von 3 Tagen überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch Screen4 ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und/oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Screen4 ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen. § 6.4 Wartung von Internetseiten Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag abgeschlossen, ist Screen4 dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und durch den Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. § 7 Abnahme, Vertragsrücktritt, Schadensersatz Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Screen4 berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Screen4 50% des dem Auftrag zugrunde liegenden Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern. § 8 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Ratenzahlung Der Kunde erhält – sofern keine Abschlagszahlung vereinbart wurde – nach Abschluss der Dienstleistungen eine schriftliche Rechnung mit Auftragsnummer und Gesamtbetrag. Das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel ist bindend. Die Zahlung erfolgt seitens des Kunden durch Überweisung oder Barzahlung. Weitere Zahlungsmöglichkeiten, wie die durch Online-Dienstleister (z.B. PayPal) oder Lastschriftverfahren sind nur nach vorheriger Absprache mit Screen4 möglich. Die Gebühren für etwaige alternative Zahlungen trägt der Kunde selbst. Aufträge die durch Dritte (insbesondere Fremdfirmen, wie z.B. Druckereien) durchgeführt werden, sind ausschließlich gegen Vorkasse möglich. Screen4 behält sich das Recht vor, mit der Auftragserfüllung durch Dritte bis zur vollständigen Bezahlung der Auftragssumme zu warten. Eine Zahlung ist so zu leisten, dass diese bei Ablauf des Zahlungsziels dem Konto von Screen4 zugeführt wurde. Wird der Eingang einer Zahlung um mind. einen Werktag überschritten, gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wird immer in schriftlicher Form – durch eine Zahlungserinnerung oder Mahnung – angekündigt. Hieraus resultierende Kosten werden dem säumigen Kunden zur Last gelegt. Screen4 räumt dem Kunden das Recht ein, den Kaufpreis eines Auftrages in Raten zu zahlen. Über die Höhe und Häufigkeit der zu leistenden Ratenzahlungen befindet Screen4 in Rücksprache mit dem Kunden. Sofern nicht anders vereinbart kommt ein Ratenzahlungsvertrag automatisch zustande, sobald ein Kunde den Willen äußert, den Kaufpreis eines Auftrages in mehr als einer Zahlung zu tätigen. Screen4 behält sich das Recht vor, eine vom Kunden rechtsgültig unterzeichnete Kopie der Rechnung einzufordern, in der der Kunde den Ratenvertrag anerkennt. Ein Ratenvertrag endet automatisch mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises eines Auftrages. Verstößt der Kunde gegen den diesen AGB zugrunde liegenden Ratenvertrag (z.B. durch Nichtzahlung mindestens einer Rate), steht es Screen4 offen, den Ratenvertrag fristlos zu beendigen und den verbleibenden Kaufpreis des Auftrages in der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. § 9 Vertragsdauer Vertragsdauer ist die durch den Kunden und Screen4 vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Die Kündigung eines bestehenden Vertrages ist schriftlich spätestens einen Monat vor Vertragsende einzureichen. Besteht kein schriftlicher Vertrag zwischen dem Kunden und Screen4, ist immer der Zeitraum vom Erhalt der schriftlichen Auftragserteilung bis zum Abschluss der Dienstleistung, durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden die Vertragsdauer. Darüber hinaus bietet Screen4 dem Kunden bis zu 3 Monate nach Auftragsbeendigung einen kostenlosen Support für Fragen zum Auftrag an. Der Support umfasst lediglich Fragen zur Technik und zum System einer Webseite, nicht jedoch Änderungen, die vom ursprünglich vereinbarten Auftrag abweichen. Hat der Kunde nach Ablauf dieser 3 Monate den Auftrag betreffende Fragen oder Änderungswünsche an der Webseite, so kann er entweder einen Wartungsvertrag mit Screen4 abschließen oder die erbrachten Dienstleistungen zum auf der aktuellen Preisliste aufgeführten Entgelt in Anspruch nehmen. § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Hannover. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Hannover Gerichtsstand. § 11 Sonstige Bestimmungen Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. § 12 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich Screen4 das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. Screen4 bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen sowie geistigem Eigentum. § 12.1 Einräumung von Nutzungsrechten Screen4 überträgt dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Forderungen alle für die Verwendung ihrer Arbeit und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag erforderlich ist. Im Zweifel erfüllt Screen4 seine Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung seitens Screen4. In jedem Fall erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur auf Widerruf gestattet. § 12.2 Urhebernutzungsrecht Dritter Zieht Screen4 zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erworben. § 12.3 Beschränkungen des Urhebernutzungsrechts Screen4 wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird Screen4 hinweisen. § 12.4 Exklusivität Screen4 wird die im Rahmen eines Vertrages und der Auftragserteilung an den Kunden gewährten Leistungen, insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen nicht in identischer Form für andere Auftraggeber verwenden. § 13 Salvatorische Klausel Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt. Hannover, den 01. August 2010 |